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Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen im Rahmen der Kindertagespflege ist nach wie vor groß. „Durch viele Zuzüge von jungen Familien in Neubaugebiete und Bestandsimmobilien steigt der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen enorm“, berichtet Kreisjugendamtsleiterin Marion Klein. „Wir suchen laufend Menschen, die sich in der Kindertagespflege selbständig machen wollen.“

Das Jugendamt Rhein-Kreis Neuss ist für die Städte Korschenbroich und Jüchen und die Gemeinde Rommerskirchen zuständig. Hier betreuen aktuell 73 Kindertagespflegepersonen 311 Kinder unter drei Jahren. Mehr als ein Drittel dieser Kinder besucht eine Großtagespflege: In solch einer Einrichtung kümmern sich zwei bis drei qualifizierte Kindertagespflegepersonen um bis zu neun Kinder. Die Räumlichkeiten sind speziell auf die Bedürfnisse von Kindern unter drei Jahren ausgelegt. So auch in der Großtagespflege „Butzheimer Zwerge“ in Rommerskirchen: Constanze Kohl und Nadine Kügler betreuen die Mädchen und Jungen in der vor sieben Jahren gegründeten Einrichtung.

Constanze Kohl sagt über ihre Arbeit: „Mir ist bei meiner Tätigkeit besonders wichtig, Werte weiterzugeben und die kleinen Menschen zu begleiten.“ Sie wird seit 2022 von Nadine Kügler unterstützt, die betont: „Die Räume der Großtagespflege sind optimal für die Kinder ausgestattet und eingerichtet, dies könnte ich Zuhause in dieser Form nicht anbieten.“ Zudem ermögliche ihr die Arbeit in der Großtagespflege und nicht in den eigenen vier Wänden, Privates und Berufliches voneinander zu trennen.

In Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen werden zurzeit 108 Kinder durch 26 Kindertagespflegepersonen in 12 Großtagespflegen betreut. Das Kreisjugendamt sucht in allen drei Kommunen weiterhin interessierte Menschen, die sich vorstellen können, als selbständig tätige Kindertagespflegeperson in einer Großtagespflege zu arbeiten. Ulrike Ohmes, Fachberaterin für Großtagespflege im Kreisjugendamt, weist darauf hin, dass Interessierte als Voraussetzung Freude am Umgang mit Kindern mitbringen sollten. „Sie begleiten Kleinkinder jeden Tag aufs Neue beim Entdecken ihrer Welt und gestalten den entsprechenden Rahmen“, sagt sie.

Zu den weiteren Voraussetzungen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson zählt unter anderem der Nachweis von vertieften Kenntnissen hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege. Diese können in einem anerkannten Qualifizierungskurs erworben werden. Außerdem gehören ein Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder sowie die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses zur Tätigkeitsvoraussetzung.

Das Kreisjugendamt bietet in allen Fragen rund um das Thema Kindertagespflege fachliche Unterstützung an, angefangen von der ersten unverbindlichen Beratung über die Begleitung während des Qualifizierungskurses bis hin zur regelmäßigen fachlichen Begleitung während der Betreuungstätigkeit. Die Kindertagespflegepersonen erhalten durch das Kreisjugendamt finanzielle Unterstützung für den Qualifizierungskurs sowie während der Betreuungstätigkeit durch die hälftige Erstattung von Sozial-, Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen und vieles mehr.       

Weitere Informationen gibt es bei Ulrike Ohmes unter Tel. 02161 6104-5118 und per Mail unter ulrike.ohmes(at)rhein-kreis-neuss.de.